Beitragshebung

Beitragshebung


Eigentümer müssen dieken oder wieken

Früher musste sich jeder Grundeigentümer an Deichbau und Entwässerung mit aktiver Arbeit beteiligen. Das übernimmt heute der DHSV Eiderstedt – und dafür erheben wir einen Beitrag von unseren Mitgliedern. 

Grundsätzlich gilt im Gebiet des DHSV Eiderstedt: 

Jede Person, die Grundeigentum besitzt oder erbbauberechtigt ist, ist automatisch Mitglied seines Sielverbandes und muss die fälligen Jahresbeiträge zahlen. Denn es gilt: Auf wessen Land Regen fällt oder Hochwasser eindringen kann, muss für seine Abfuhr sorgen. Und das tun die Grundeigentümer über ihren Grund- und Flächenbeitrag.


Der diesjährige Versand der Beitragsbescheide findet ab 08. Juni 2024 statt.

Weitere Informationen zur Beitragshebung finden Sie hier:

Haushaltssatzungen einzelner Verbände

Fragen und Antworten

SEPA-Lastschriftmandat

Adressänderung


Die gesetzlichen Grundlagen:

Rechtsgrundlage der Beitragsforderung ist § 28 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) in Verbindung mit der Satzung des umseitig genannten Wasser- und Bodenverbandes, den §§ 38 ff. des Landeswassergesetzes (LWG/SH) und § 21 des Landeswasserverbandsgesetzes (LWVG).
 
Gemäß § 21 Abs. 1 LWVG ist der den Wasser- und Bodenverbänden entstehende Unterhaltungsaufwand auf dessen Mitglieder umzulegen, wobei für die allgemeinen Vorteile von der Gewässerunterhaltung und für die allgemeine Verwaltungstätigkeit für alle Mitglieder ein pauschaler Grundbeitrag in gleicher Höhe erhoben wird.
Für Grundflächen mit einer Flächengröße von über 5.000 m² wird ein zusätzlicher Flächenbeitrag erhoben.
 
Entstehen durch die Unterhaltungsarbeiten besondere Vor- oder Nachteile ist dies durch Zu- oder Abschläge gesondert bewertet worden. 
 
Die Höhe der vorgenannten Beiträge bestimmt sich nach der jährlichen Haushaltssatzung des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes, welche von dem Beschlussorgan des umseitig genannten Verbandes festgesetzt wird.
 
Die zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes erforderlichen Beiträge sind nach der Satzung von den Verbandsmitgliedern zu leisten.


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